Vorläufige Änderungen am Übertrittsverfahren für 2020
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, informiert das Kultusministerium Sie bereits heute über notwendige Änderungen. Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann. Download: Informationen zum Übertritt
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